Wer in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, bekomme für therapeutische Leistungen eines Heilpraktikers in der regel keine Erstattung. Ausnahme: In sehr wenigen
Einzelfällen und nach vorheriger Absprache erstattet die gesetzliche KV einen aussertariflichen Zuschuss des anfallenden Rechnungsbetrages.
Ich gewähre diesen Zuschuss als praxisfinanzierte Eigenleistung:
Beispiel: Einzelsitzung 60 Minuten
EUR 78,00
praxisfinanzierter Zuschuss als GKV Erstattungssatz EUR 28,00
Eigenanteil
EUR 50,00
Gesamtkosten/Stunde
- schnelle Termine
- keine Informationen an das Sozialsystem
- Therapiefreiheit
- Kennenlerntermin kostenlos
Da es sich nicht um eine kassenärztliche Leistung handelt, wird die Behandlung von keiner Krankenkasse oder Versicherung erfasst. Dies kann ein Vorteil sein, z.B. beim Abschluss einer Lebens-
oder Berufsunfähigkeits- versicherung sowie auch, wenn es zu einer Verbeamtung kommen soll.
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.