Wenn Sie bei einer österreichischen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie nach Beantragung, für Psychotherapie einen Zuschuss für die Therapiestunde. Die Krankenkassen leisten allerdings nur
dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Wenn Sie im Ausland eine Therapiestunde nutzen, werden Sie nur per Ausnahme eine Erstattung erhalten. Da ich sehr viele in Österreich versicherte Klienten in der Praxis habe, verwende ich seit
2019 das Zuschussmodell der OÖGKK. Eine Erstattung erfolgt nicht von der OÖGKK, sondern von mir als Ertattungsmodell.
Beispiel:
Einzelsitzung 50 Min. EUR
65,00
Zuschuss (ÖOGKK
Modell) EUR 28,00
Eigenanteil
EUR 37,00
- schnelle Termine
- keine Informationen an das Sozialsystem
- Therapiefreiheit
- Kennenlerntermin kostenlos
Da es sich nicht um eine kassenärztliche Leistung handelt, wird die Behandlung von keiner Krankenkasse oder Versicherung erfasst. Dies kann ein Vorteil sein, z.B. beim Abschluss einer Lebens-
oder Berufsunfähigkeits- versicherung sowie auch, wenn es zu einer Pragmatisierung kommen soll.
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.