Zuschussmodell nach OÖGKK

Wenn Sie bei einer österreichischen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie nach Beantragung, für Psychotherapie einen Zuschuss für die Therapiestunde. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

 

Wenn Sie im Ausland eine Therapiestunde nutzen, werden Sie nur per Ausnahme eine Erstattung erhalten. Da ich sehr viele in Österreich versicherte Klienten in der Praxis habe, verwende ich seit 2019 das Zuschussmodell der OÖGKK. Eine Erstattung erfolgt nicht von der OÖGKK, sondern von mir als Ertattungsmodell.

 

Beispiel:     normal Honorar Einzelsitzung                           60 Min.   EUR 78,00

                  paxisfinanzierter Zuschuss  als  ÖOGKK Ersatz                 EUR 28,00

 

                     Eigenanteil                                           EUR 50,00  Gesamtkosten /Stunde

 

  • schnelle Termine
  • keine Informationen an das Sozialsystem
  • Therapiefreiheit
  • Kennenlerntermin kostenlos

 

Da es sich nicht um eine kassenärztliche Leistung handelt, wird die Behandlung von keiner Krankenkasse oder Versicherung erfasst. Dies kann ein Vorteil sein, z.B. beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeits- versicherung sowie auch, wenn es zu einer Pragmatisierung kommen soll.
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.